Krankheit
Im Krankheitsfall Ihres Kindes entschuldigen Sie es bitte am gleichen Tag ab 07:30 Uhr in der Schule telefonisch. Eine schriftliche Entschuldigung reichen Sie bitte nach.
- § 5 der Thüringer Schulordnung
Verhinderung
- Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
- Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
Gleiches gilt für die Entschuldigungen vom Sportunterricht Ihrerseits, falls diese sich häufen.