Hygiene

Laut Bundesseuchengesetz § 45 dürfen „ … Kinder, die an ansteckenden Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig oder verlaust sind …“ die Schule nicht besuchen.

Sollte Ihr Kind aus diesen Gründen einmal der Schule fernbleiben, benötigen wir beim Wiederbesuch ein ärztliches Attest.

Immer häufiger müssen wir leider feststellen, dass Kinder kein Taschentuch bei sich haben. Bitte achten Sie darauf!